14.07.11 | 11:57
Pauschale Kilometerkosten für betriebliche Fahrten rechtswidrig?
Der BFH hält eine Beschwerde, der pauschale Reisekostensatz pro 0,30 € je gefahrener Kilometer sei realitätsfern, für unbegründet. Den Steuerpflichtigen sei es freigestellt, die tatsächlichen Kosten pro gefahrene Kilometer nachzuweisen. Der Ansatz von Pauschalen sei nur ein von der Finanzverwaltung angebotenes Wahlrecht.
Was der BFH jedoch nicht anspricht: Wie verhält es sich mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Kommentare