Markenrecht & Markenmanagement
Im Bereich Markenrecht & Markenmanagement stehen wir
Ihnen im gesamten Bereich des Markenrechts zur Verfügung:
Der Markenname
Sofern ein neuer Markenname kreiert werden soll, bietet es sich an, dass das
Kreativteam und die anwaltlichen Berater eng zusammen arbeiten. Gerne arbeiten
wir daher mit Ihrer Werbeagentur oder Marketingabteilung zusammen. Auf Wunsch
können wir auch in Zusammenarbeit mit unseren Partnern eine Werbeagentur
empfehlen. In dieser Anfangsphase besprechen wir mit unseren Mandanten, welche
Wünsche und Vorstellungen er bezüglich der Marke hat und setzen diese
juristisch um. Dies gilt natürlich auch, falls der Markenname schon feststeht.
Unsere Beratung erstreckt sich daher auf:
- Prüfung & Festlegung des Markennamens (in Zusammenarbeit mit einer
Werbeagentur, Marketingabteilung, etc.). Insbesondere die Art und der verfolgte
Zweck der Nutzung werden hier besprochen, sowie eventuell bereits bestehende
Marken des Unternehmens, um ein ganzheitliches Markenmanagement zu
gewährleisten.
- Festlegung der Art der Marke (Wortmarke, Bildmarke, Wort/Bildmarke,
Klangmarke, etc.)
- Festlegung des inhaltlichen Markenschutzes (Waren- und
Dienstleistungsverzeichnis)
- Festlegung des räumlichen Markenschutzes (Deutsche Marke)
- Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (Kann die Marke als solche überhaupt
angemeldet werden)
- Prüfung auf verwechslungsfähige Rechte Dritter (Marken, Unternehmen,
Werktitel, Domains, etc.)
- Beantwortung Ihrer Fragen in Bezug auf die Marke
Neben der Markenanmeldung erachten wir es auch für äußert wichtig, dass die
korrespondierenden Domains unter verschiedenen TLDs noch verfügbar sind. Daher
achten wir von Anfang an darauf, dass die entsprechenden Domains gesichert
werden um nicht nach Anmeldung der Marke teure Prozesse führen zu müssen.
Die Eintragung der Marke
Sollte das Ergebnis dieser Prüfungen positiv sein, kann die Markenanmeldung
vorgenommen werden. Der Antrag wird von uns ausgefüllt und an das zuständige
Markenamt übersandt. Im Eintragungsverfahren stehen wir Ihnen weiterhin zur
Seite:
- Korrespondenz mit dem Markenamt
Sollte das Markenamt Eintragungshindernisse sehen oder Dritte Widerspruch gegen
die Markenanmeldung einlegen, analysieren wir die rechtliche Situation und
legen ggf. Widerspruch ein oder erheben Klage.
Nach Eintragung der Marke erhalten Sie die Markenurkunde.
Schutz & Verteidigung Ihrer Marke
Nach Eintragung der Marke ist es wichtig diese zu schützen und vor Verwässerung
zu bewahren. Auf Wunsch bieten wir Ihnen im Rahmen des Markenmanagements
folgende Dienstleistungen an:
- Überwachung der Marke auf neue verwechslungsfähige Marken oder sonstige
Rechte Dritter
- Verteidigung ihrer Marke bei verwechslungsfähigen Marken oder sonstigen
Rechten Dritter
Nutzung Ihrer Marke
Falls Sie Rechte an der Marke Dritten einräumen möchten oder die Marke gar
komplett auf Dritte übertragen möchten, stehen wir Ihnen dafür zur
Verfügung und überwachen auf Wunsch, dass die Rechteinhaber die eingeräumten
Rechte nicht überschreiten.
- Markenlizenzverträge
- Markenübertragungsverträge
Verlängerung des Markenschutzes
Nach 10 Jahren endet beispielsweise der Schutz einer deutschen Marke, sofern
die Verlängerungsgebühr nicht gezahlt wird. Gerne übernehmen wir dies für sie,
damit sie ihren Markenschutz nicht verlieren.
Kontakt
Rechtsanwalt Boris Burow berät und vertritt Sie gerne. Rufen Sie an unter 0721 35481726 oder schreiben Sie eine E-Mail an Burow@Rechtsberatung-Karlsruhe.de. Sie können auch unser Kontaktformular nutzen.
Kostenvoranschlag
Gerne können Sie auch unseren unverbindlichen und kostenlosen Service des Kostenvoranschlags nutzen. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.