Honorarstruktur

Oftmals ist der Gang zum Anwalt verknüpft mit der Angst oder Sorge es könnten enorme und nicht kontrollierbare Kostenberge entstehen. Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen kann je nach Fall zwar unterschiedliche Kosten auslösen, aber diese Kosten sind dennoch in der Regel planbar.

 

Daher steht an erster Stelle immer die Frage nach dem Kosten-Nutzen- Verhältnis. Sofern Sie ein rechtliches Anliegen haben und sich noch nicht sicher sind, welche Kosten auf Sie zukommen, oder ob Sie die Kosten auf sich nehmen möchten, lassen wir Ihnen nach Schilderung des Sachverhalts gerne einen Kostenvoranschlag zukommen - selbstverständlich kostenfrei. Aber auch während einer Beratung achten wir darauf, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Sie stets gewahrt bleibt.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Überblick über die verschiedenen Modalitäten einer anwaltlichen Vergütung. Oftmals werden die Kosten auch von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gedeckt. Wir prüfen gerne für Sie ob in Ihrem Fall die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Vergütung nach Gesetz (RVG)

In der Bundesrepublik Deutschland wird meist die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt. Die Tarifansätze beruhen auf einer zeitunabhängigen, streitwertorientierten Bemessung der konkreten Bemühungen des Rechtsanwaltes.
Einen gewissen Spielraum bietet die Geschäftsgebühr. Hierbei wird zwar i.d.R. ein Standardwert festgelegt, dieser kann sich aber aufgrund der Schwierigkeit des Einzelfalles verändern.

Vergütungsvereinbarung

Neben der Möglichkeit einer Vergütung nach dem RVG, besteht auch die der Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen oder Pauschalen.
Welcher Ansatz in einem konkreten Fall gewählt wird, liegt im Ermessen des Rechtsanwaltes oder ergibt sich aus der mit dem Mandanten getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten und erstrecken sich über das allgemeine Zivilrecht bis hin zum Strafrecht. Über dies kann sich der Schutz von einer Einzelperson bis zum gesamten Betrieb erstrecken.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bringen wir gerne für Sie in Erfahrung, für welchen Umfang der Beratung bzw. Tätigkeit und bis zu welcher Höhe eine Deckung erfolgt.