Markenrecht - Kosten
Die Kosten für eine Markenanmeldung lassen sich in die Gebühren des Markenamts und die Gebühren für eine Beauftragung eines Rechtsanwalts aufteilen.
I. Gebühren der Markenämter (Stand 04/08)
1. Auszug aus den Gebühren des DPMA
| Anmeldegebühr (bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
| Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
| Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
| Verlängerungsgebühr (bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
| Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
| Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
| Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
2. Auszug aus den Gebühren des HABM (Europäisches Markenamt)
| Gebühr für die Anmeldung einer Einzelmarke (Artikel 26 (2); Regel 4 (a)) | 1.050,00 Euro |
| Gebühr für die Anmeldung einer Einzelmarke (e-filing) | 900,00 Euro |
| Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse (Einzelmarke) |
150,00 Euro |
| Gebühr für die Verlängerung einer Einzelmarke |
1.500,00 Euro |
| Gebühr für eine elektronische Verlängerung ("E-renewal") |
1.350,00 Euro |
| Gebühr für jede Waren- oder Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse für eine Einzelmarke | 400,00 Euro |
II. Kosten bei Beauftragung unserer Kanzlei mit einer Markenanmeldung
Die Kosten schwanken je nach Art und Umfang der Markenanmeldung. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Kontaktieren Sie uns.
