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Markenrecht - Kosten

Die Kosten für eine Markenanmeldung lassen sich in die Gebühren des Markenamts und die Gebühren für eine Beauftragung eines Rechtsanwalts aufteilen.

I. Gebühren der Markenämter (Stand 04/08)

1. Auszug aus den Gebühren des DPMA

Anmeldegebühr (bis zu drei Klassen) 300,00 Euro
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100,00 Euro
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200,00 Euro
   
Verlängerungsgebühr (bis zu drei Klassen) 750,00 Euro
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 260,00 Euro
   
Widerspruchsgebühr 120,00 Euro
   
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 300,00 Euro
Löschungsgebühr wegen Verfalls 100,00 Euro



2. Auszug aus den Gebühren des HABM (Europäisches Markenamt)

Gebühr für die Anmeldung einer Einzelmarke (Artikel 26 (2); Regel 4 (a)) 1.050,00 Euro
Gebühr für die Anmeldung einer Einzelmarke (e-filing) 900,00 Euro
Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse (Einzelmarke)
150,00 Euro
Gebühr für die Verlängerung einer Einzelmarke
1.500,00 Euro
Gebühr für eine elektronische Verlängerung ("E-renewal")
1.350,00 Euro
Gebühr für jede Waren- oder Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse für eine Einzelmarke 400,00 Euro



II. Kosten bei Beauftragung unserer Kanzlei mit einer Markenanmeldung

Die Kosten schwanken je nach Art und Umfang der Markenanmeldung. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Kontaktieren Sie uns.