Sterbehilfe / Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: BGH stärkt Patientenrechte (25.06.2010)

Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verdeutlicht, dass in Folge des sog. Patientenverfügungsgesetzes dem festgehaltenen Willen des Patienten eine wesentlich stärkere Bedeutung zukommt als bisher.

Das Gesetz trat zum 01.09.2010 in Kraft und führte - teilweise umstrittene - Regelungen zu den Patientenverfügungen ein. Nach dem Urteil des BGH kann jetzt für einige Situationen mit einer wirksamen Patientenverfügung die aktive Sterbehilfe ermöglicht werden.

Im konkreten Fall weigerte sich die Pflegeheimleitung, die künstliche Ernährung der sterbenskranken Patientin einzustellen (sog. passive Sterbehilfe), obwohl die Patientin eine entsprechende Patientenverfügung angefertigt hatte. In Absprache mit ihrem Rechtsanwalt haben sich die Angehörigen entschlossen, den Bauch der Magensonde durchzuschneiden. Alle Angeklagten wurden frei gesprochen.

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