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Rechtsanwalt Matthias Kachur

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dürfte in unserem Rechtsraum die am häufigsten gewählte Rechtsform darstellen, welche die gewünschte Haftungsbeschränkung zur Verfügung stellt.

Im Gegenzug für diese Haftungsbeschränkung werden dem Unternehmen Formerfordernisse auferlegt, um dem Rechtsverkehr transparent die Lage der Gesellschaft aufzeigen zu können.

Neben Geselslchaftsvertrag und Gesellschafterbeschlüssen spielen in der Praxis ergänzend Anstellungsverträge der Geschäftsführung und Beteiligungsverträge eine große Rolle, um neben einer Haftungsbeschränkung auf persönlicher Ebene auch den steigenden Anforderungen der Finanzämter zu begegnen.