Erben
Erben sind die Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie sind in der Pflicht, den Nachlass zu verwalten und schließlich zu verteilen, also auseinanderzusetzen.
Neben erbschaftsteuerlichen Fallstricken bei Verwaltung und Auseinandersetzung sind auch die häufig als unpraktikabel empfundenen gesetzlichen Vorgaben in der Erbengemeinschaft zu berücksichtigen. Welche Entscheidung darf ausnahmsweise auch "nur" mit einfacher Mehrheit der Stimmen getroffen werden? Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen? Und nicht zuletzt: Kann ich unter Umständen sogar durch Ausschlagen der Erbschaft meine Position verbessern?
Ein falscher Schritt zum falschen Zeitpunkt kann nicht nur die rechtliche Position verschlechtern, sondern auch brauchbare einvernehmliche Lösungen verhindern. Wir helfen Ihnen gerne!