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Virtual Shares

Der Wunsch, Mitarbeiter auch für längerfristige positive Entwicklungen zu belohnen und sie emotional wie auch wirtschaftlich an das Unternehmen zu binden gewinnt stetig an Bedeutung.

Über die Beteiligung von Mitarbeitern nicht nur an kurzfristigen Kennzahlen wie Umsatz oder Jahresgewinn, sondern auch an der Wertentwicklung des Unternehmens selbst kann dieser Wunsch häufig umgesetzt werden. Dabei sieht das sehr formalistische deutsche Recht teilweise Hürden vor, die den verfolgten Zweck im ersten Schritt gefährden würden, beispielsweise durch notariellen Beurkundungszwang.

Hier haben sich mittlerweile Lösungen durch virtuelle Beteiligungen, den Virtual Shares, ergeben. Auch hier kommt es darauf an, den Anforderungen der Gerichte und der Finanzverwaltung zu entsprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Rechtsanwalt Matthias Kachur